Die medizinisch-berufliche Reha (mbReha) der Phase II steht im Rahmen eines dreistufigen indikationsübergreifenden Rehabilitationsmodells zwischen der akutmedizinisch und/oder rehabilitationsmedizinisch erforderlichen Anfangsbehandlung (Phase I) und der beruflichen Rehabilitationsleistung z.B. in Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken (Phase III). Damit bilden die Phase II-Einrichtungen eine wichtige Säule bei der Umsetzung des Rechts auf Arbeit im Sinne des Artikels 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.
Die Einrichtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft mbReha (Phase II) verknüpfen frühzeitig medizinische Reha-Leistungen mit Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben und ermöglichen damit die zügige und nahtlose Förderung von Fähigkeiten – nicht nur zugunsten der Betroffenen selbst, sondern auch im Interesse der Betriebe in Deutschland. Vorrangiges Ziel ist es, die nachhaltige Teilhabe von Menschen mit komplexen Bedarfslagen am bezahlten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die mbReha (Phase II) erfordert die Anwendung von individuell auf den einzelnen Rehabilitanden abgestimmten komplexen Rehabilitationsleistungen in medizinischen, therapeutischen, pädagogischen, beruflichen, psychologischen und sozialen Fachgebieten. Diese werden miteinander verzahnt und durch Hilfen zur Bewältigung der Krankheitsfolgen und zur Verhaltensänderung ergänzt, um negativ wirkende Kontextfaktoren abzubauen und individuelle Förderfaktoren aufzubauen. Das individuelle Fallmanagement spielt dabei eine sehr wichtige Rolle.
Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation (wieder) dazu befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, die für diesen Menschen und seinen persönlichen Lebenskontext als typisch erachtet wird und die seinen erreichten Fähigkeiten entspricht. Dazu zählt auch die Befähigung zur Aufnahme und zum Abschluss einer dafür notwendigen Ausbildung oder Weiterbildung.
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