Wir freuen uns, wenn Sie uns in unserer wertvollen Arbeit als Mitglied unterstützen wollen.
Mitglieder in unserer Bundesarbeitsgemeinschaft können alle Einrichtungen werden, die umfassende medizinische Leistungen zur Rehabilitation und berufsfördernde Leistungen in einem nahtlos ineinandergreifenden Verfahren erbringen. Ausgenommen sind Fortbildung, Ausbildung und Umschulung, wie sie in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken erfolgen. Darüber hinaus müssen die Qualitätsstandards der BAG mbR (Phase II) sowie die Voraussetzungen aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen oder Rehabilitations-Richtlinien, insbesondere der Sozialgesetzbücher, vorrangig SGB IX Berücksichtigung finden. Die Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation erwerben die Mitgliedschaft ohne Aufgabe ihrer Selbständigkeit. Jede Einrichtung trägt die durch ihre Vereinszugehörigkeit entstehenden Aufwendungen selbst.
Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Geschäftsstelle. Dort bekommen Sie ein Antragsformular ausgehändigt und werden über das weitere Vorgehen informiert. Nach der Prüfung des Antrags durch Vertreter des Vorstands wird es zusätzlich einen Besuch Ihrer Einrichtung geben. Die Entscheidung über Ihre Mitgliedschaft wird abschließend in der Mitgliederversammlung getroffen.