Die Anregung zur medizinisch-beruflichen Reha Phase II kam 1982 aus dem Bundesarbeitsministerium mit der Frage: Ist es möglich, bei einer schwerwiegenden oder komplexen Erkrankung die erforderlichen medizinischen Behandlungen möglichst frühzeitig mit berufsfördernden Maßnahmen zu verbinden, damit der Wiedereinstieg in das Berufsleben möglichst schnell gelingt?
Die Antwort war die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (mbR-Einrichtungen) im gleichen Jahr, die vom Bundesarbeitsministerium als „Phase II“ klassifiziert wurde. Sie steht im Rahmen eines dreistufigen indikationsübergreifenden Rehabilitationsmodells zwischen der akutmedizinisch und/oder rehabilitationsmedizinisch erforderlichen Anfangsbehandlung (Phase I) und der beruflichen Rehabilitationsleistung z.B. in Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken (Phase III).