Die Leistungen werden von den Mitgliedseinrichtungen nach gemeinschaftlich erarbeiteten und kontrollierten Standards im Sinne der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erbracht.
In Anbetracht der wachsenden Bedeutung der beruflichen Teilhabe war es der BAG mbReha (Phase II) ein wichtiges Anliegen, Qualitätsanforderungen zu definieren, diese an Phase II-Einrichtungen anzulegen und bei der Neuaufnahme von Mitgliedern zu berücksichtigen.
Die vorliegende Publikation des BAG-Fachausschusses „Qualität“ stellt die Qualitätskriterien übersichtlich dar, die in der Mitgliederversammlung vom 08. Mai 2012 beschlossen wurden.
Rollnik, J. D.; Riedel, K. Schmiedel, B. (2013): Qualitätsanforderungen an Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Prävention und Rehabilitation, Jg. 25, 1/2013, 14-17
Unter Einbindung der BAG mbReha (Phase II) wurden bereits im Jahr 2011 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) „Empfehlungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation in der Neurologie“ publiziert, die eine wesentliche Basis für qualitätsbezogene Anforderungen an medizinisch-berufliche Rehabilitationseinrichtungen in der Neurologie darstellen.