Was bedeutet mbReha Phase II?
Die Abkürzung mbReha (Phase II) steht für medizinisch-berufliche Rehabilitation Phase II. Bei der mbReha (Phase II) werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur beruflichen Rehabilitation eng kombiniert. Dadurch kann man Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen besonders umfassend dabei unterstützen, ihr Leben wieder mit größtmöglicher Selbstbestimmtheit zu führen. Neben dem Wiederaufbau ihrer Fähigkeiten gehört auch die Wiederkehr ins Berufsleben, welches an die eigenen Bedürfnisse angepasst ist, dazu. Mit ihrem kombinierten Tätigkeitsfeld schließt die mbReha (Phase II) daher eine wichtige Lücke zwischen der medizinischen Akut- und Rehabehandlung (Phase I) und der beruflichen Rehabilitation (Phase III), da sie beide Bereiche miteinander verbindet.
Je nach Bedarf des Patienten kann es in der mbReha (Phase II)-Behandlung darum gehen, die berufsbezogene Belastbarkeit und Eignung festzustellen oder bestimmte Fähigkeitsbereiche durch gezieltes Training zu verbessern. Dabei werden sowohl die gesundheitliche Situation und das soziale Umfeld der betroffenen Person als auch die beruflichen Voraussetzungen berücksichtigt. Natürlich spielen auch die persönlichen Interessen und die konkrete Lebenssituation der Betroffenen eine wichtige Rolle.
Menschen mit komplexen Problemlagen werden im Rahmen einer mbReha (Phase II) von einem professionellen Team bestehend aus Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Physio- und Ergotherapeuten sowie Berufspädagogen intensiv und individuell unterstützt. Der Fokus der Förderung liegt auf den Stärken der Betroffenen und auf Hilfesystemen, die gut aufeinander abgestimmt werden. Auch geht es darum, gemeinsam Hindernisse aus dem Weg zu räumen, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten oder Möglichkeiten eines machbaren beruflichen Weges zu finden, zu erproben und zu nutzen.
Wann kommt für mich eine medizinisch-berufliche Rehabilitation in Frage?
Eine medizinisch-berufliche Rehabilitation kommt zum einen dann für Sie in Frage, wenn aufgrund einer komplexen/schweren Beeinträchtigung Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Dies sollte durch einen Facharzt festgestellt worden sein. Zum anderen müssen Sie natürlich auch an einer solchen Maßnahme teilnehmen wollen. Außerdem muss eine ausreichende Prognose dahingehend bestehen, dass Sie genau durch diese Maßnahme am ehesten wieder auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können. Eine Ausnahme bildet hier die Belastungserprobung, bei der zunächst die Prognose der Erwerbs- und Bildungsfähigkeit geprüft wird. Für die Übernahme der Kosten einer Maßnahme durch den zuständigen Kostenträger müssen jeweils bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie wird eine medizinisch-berufliche Rehabilitation beantragt?
Der Weg in die medizinisch-berufliche Rehabilitation führt über einen Antrag bei den zuständigen Rehabilitationsträgern (z. B. Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit oder Sozialhilfeträger). Dort erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare. Weitere Anlaufstellen für die Antragsformulare sind z.B. die Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder bei den Sozialdiensten der Kliniken.
Informationen erhalten Sie auch beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 480 70.
Welche Leistungen bietet die medizinisch-berufliche Rehabilitation konkret?
Bei der mbReha (Phase II) berücksichtigen wir die ganz besondere individuelle Situation der Betroffenen und bieten ihnen dabei unter anderem folgende Leistungen an:
--> Wir überprüfen die Körperfunktionen, die Aktivität und die Möglichkeiten der Betroffenen, am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wir stellen fest, was ihnen dabei Schwierigkeiten bereitet und wodurch sie unterstützt werden können.
--> Wir erarbeiten einen Rehabilitationsplan, in welchem wir mit den Betroffenen gemeinsam die Ziele festlegen und geeignete Fördermöglichkeiten formulieren.
--> Wir bieten den Betroffenen neben der medizinisch notwendigen Versorgung je nach Bedarf auch berufs- und sozialpädagogische Unterstützung an.
--> Wir dokumentieren den Rehabilitationsverlauf und die Fortschritte der Betroffenen, um die individuelle Förderung regelmäßig zu überprüfen und den Rehabilitationserfolg effektiv zu gestalten.
--> Wir besprechen mit den Betroffenen die Ergebnisse und empfehlen bei Bedarf weitere Leistungen zur Teilhabe und Nachsorge.
Wenn Sie erfahren wollen, welche konkreten Einzelleistungen in den jeweiligen Einrichtungen der mbReha (Phase II) erbracht werden, klicken Sie bitte den entsprechenden Standort auf unserer Karte an oder suchen Sie in unserer Mitgliederliste nach der gewünschten Einrichtung.
Es gibt so viele Abkürzungen. Was ist der Unterschied zwischen mbR, LTA, RPK und MBOR?
mbR steht für medizinisch-berufliche Rehabilitationseinrichtung. mbR-Einrichtungen bieten parallel sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation als auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (sog. LTA-Leistungen) an. Sie sind für diesen Zweck spezifisch konzipiert und halten besonders umfassende Strukturen vor.
LTA-Leistungen sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie beinhalten ausschließlich Angebote zur beruflichen Rehabilitation wie z.B. Assessments, Qualifizierungen und Umschulungen.
Die RPK ist eine Reha-Einrichtung für psychisch kranke Menschen und bietet speziell für diesen Personenkreis medizinisch-berufliche Rehabilitationsleistungen an.
MBOR-Leistungen (Medizinisch beruflich orientierte Rehabilitationsleistungen) stellen standardisierte berufsbezogene Bausteine der Diagnostik und Therapie dar, die ausschließlich im Rahmen von medizinischen Rehabilitationsleistungen (Phase I) durchgeführt werden und in der Regel kürzer sind als mbR-Leistungen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Eignungsabklärung und einer Belastungserprobung?
Bei der Eignungsabklärung steht vorwiegend die Frage im Fokus, welcher „leidensgerechte“ Arbeitsplatz bzw. welches Berufsfeld trotz bestehender Beeinträchtigung für den Betroffenen geeignet ist. Je nach Fall und Situation braucht es für diese Entscheidung eine besondere Unterstützung.
Eine Belastungserprobung soll dazu beitragen, Klarheit über die dauerhafte Belastbarkeit (geistig, psychisch, körperlich) von Betroffenen und den davon abhängenden beruflichen Perspektiven zu gewinnen. In einem mehrwöchigen Prozess wird die Belastbarkeit unter steigender Beanspruchung abgeklärt. Auch die Empfehlung eines notwendigen Förderbedarfs ist Teil der Belastungserprobung.
Wie lange dauert eine medizinisch-berufliche Rehabilitation
Die Dauer der mbReha (Phase II) richtet sich nach dem persönlichen Bedarf des Betroffenen und kann zwischen wenigen Wochen und drei Jahren liegen. Bei einer Belastungserprobung kann man in der Regel mit einer Teilnahmedauer von sechs Wochen rechnen. Weiterführende Angebote der Phase II mit umfassenden Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation werden mit einer Dauer von mehreren Monaten bis zu drei Jahren angeboten.
Kann ich in einer medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtung (mbR) untergebracht werden bzw. wohnen oder kann ich auch von zu Hause aus an der Reha teilnehmen?
Es ist beides möglich. Ob Sie zur Einrichtung pendeln, in der Nähe der Einrichtung oder in der Einrichtung selbst untergebracht werden, besprechen Sie vorher mit Ihrer Reha-Beraterin oder Ihrem Reha-Berater des zuständigen Kostenträgers. Auch wenn Sie nicht pendeln, können Sie bei Langzeitmaßnahmen (nach Absprache mit dem Kostenträger) an den Wochenenden nach Hause fahren, sofern nach Absprache mit dem ärztlichen Dienst vor Ort keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Ich glaube, für mich wäre eine Rehabilitation genau das Richtige. Ich weiß aber nicht, welches Angebot für mich das passende ist. Wo bekomme ich allgemeine Informationen dazu?
Eine allgemeine Beratung zu den verschiedenen Rehabilitationsformen erhalten Sie unter anderem bei folgenden Stellen:
--> Ansprechstellen der zuständigen Kostenträger (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung, Krankenkasse)
--> Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - www.teilhabeberatung.de
--> Integrationsämter und Integrationsfachdienste
--> Ärzte und niedergelassene Therapeuten
--> Sozialdienste in Kliniken
--> Sozialverbände
--> Unabhängige Patientenberatungen
Für eine erste Orientierung über die Leistungen unserer Mitgliedseinrichtungen können Sie sich auch über die Karte einen Eindruck der regionalen Angebote verschaffen. Ganz gleich, ob Sie sich erst einmal über unsere Angebote informieren möchten oder schon konkrete Fragen zu einer Reha-Maßnahme haben – Sie finden über die Websites unserer Einrichtungen die Kontaktdaten von kompetenten Ansprechpartnern, die Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Ich habe noch weitere Fragen - an wen kann ich mich wenden?
Oft gibt es weitere Fragen, die bei der Entscheidung für ein Angebot der medizinisch-beruflichen Reha wichtig sind. Bei der Frage, welches Angebot für Sie oder einen Ihrer Angehörigen grundsätzlich in Frage kommt und ob die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, sollten Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger wenden. Selbstverständlich geben Ihnen unsere Mitgliedseinrichtungen gerne darüber Auskunft, welche Leistungen grundsätzlich angeboten werden. Möglicherweise wollen Sie dort auch bereits konkrete Fragen klären. Das kann die Versorgung bei Nahrungsmittelunverträglichkeit sein, die Möglichkeit der Unterbringung mit einem Kind, die Versorgung des Haustieres oder andere ganz persönliche Anliegen, die am besten in einem Gespräch mit der Einrichtung vor Ort geklärt werden können. Gerne sind wir persönlich für Sie da. Ansprechpartner finden Sie über den entsprechenden Standort auf der Karte oder in der Liste.